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Stiftungsmittel können an natürliche und an juristische
Personen auf Antrag vergeben werden.
Dabei soll der Antrag auf Förderung folgende
Inhalte enthalten:
>> Eine Darstellung (Projektbeschreibung)
der mit den
beantragten Stiftungsmitteln verfolgten integrativen Ziele
>> Angaben über den
Träger, bzw. die Institution
der durchführenden Maßnahme
>> Ein schlüssiges
Konzept und ein Zeitplan,
die über die geplanten Maßnahmen und den zeitlichen
Rahmen der Förderung informieren
>> Einen Finanzplan über
das Gesamtprojekt und die
beabsichtigte Verwendung der beantragten Stiftungsmittel
>> Einen Bericht darüber,
welche anderen
Förderungsmöglichkeiten bereits in Anspruch genommen
wurden oder gleichzeitig in Anspruch genommen werden
Nach der Mittelzusage erwartet die Stiftung nach
Mittelverwendung unverzüglich einen Abschlußbericht über
die
Verwirklichung des Konzepts und die Verwendung der zur
Verfügung gestellten Mittel der Stiftung.
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